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Gesetze / Reglemente

Schul- und Kindergartenordnung (2014)

schul_und_kindergartenordnung  [PDF, 111 KB]


Absenzenreglement (2018)

Beim Entscheid über Urlaubsgesuche halten sich Schulleitung und Schulrat an einheitliche Kriterien. Ferienterminwünsche der Eltern zum Beispiel stellen keinen genügenden Grund für die Bewilligung eines Urlaubsgesuches dar.

Im Kindergarten gilt eine grosszügigere Praxis. Urlaub für Ferien wird in der Regel einmal pro Schuljahr bewilligt.

Bei sämtlichen Urlaubsgesuchen sind stets zuerst die Jokertage zu beziehen. Fragen zu Dispensationen und Urlauben beantwortet gerne die Schulleitung und die Klassenlehrperson.


Jokertage

Seit einiger Zeit gilt für Schule und Kindergarten eine neue Regelung über Absenzen, Urlaube und Dispensationen: Ursache waren die immer häufigeren und längeren Urlaubsgesuche, welche den Kindergarten- und Schulbetrieb störten. Gleichzeitig wurden die Jokertage eingeführt. Eltern können damit kurzfristig und ohne spezielles Gesuch über zwei Urlaubstage pro Jahr verfügen. Diese können auch als Halbtage bezogen werden. Es genügt dazu eine Meldung an die Klassenlehrperson.


Disziplinarordnung (2013)

disziplinarordnung_2013  [PDF, 66.0 KB]


Schulgesetz Kanton GR (2011)

Schulgesetz_kanton_gr  [PDF, 427 KB]


Versicherungen

Schulkinder sind gegen Unfälle in der Schule lediglich bei Todesfall (Fr. 10‘000.–) sowie bei Invalidität (Fr. 150'000.–; 350% kumulativ) von der Gemeinde versichert. Die Verpflichtung der Gemeinde, die Heilungskosten zu versichern, konnte gestrichen werden, da diese auf Grund des neuen Krankenversicherungsgesetzes im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mit eingeschlossen sind.


Diverses