Gesetze / Reglemente
Schul- und Kindergartenordnung (2014)
schul_und_kindergartenordnung [PDF, 111 KB]
Absenzenreglement (2018)
Beim Entscheid über Urlaubsgesuche halten sich Schulleitung und Schulrat an einheitliche Kriterien. Ferienterminwünsche der Eltern zum Beispiel stellen keinen genügenden Grund für die Bewilligung eines Urlaubsgesuches dar.
Bei sämtlichen Urlaubsgesuchen sind stets zuerst die Jokertage zu beziehen. Fragen zu Dispensationen und Urlauben beantwortet gerne die Schulleitung und die Klassenlehrperson.
Jokertage
Eltern können damit kurzfristig und ohne spezielles Gesuch über zwei Urlaubstage pro Jahr verfügen. Diese können auch als Halbtage bezogen werden. Es genügt dazu eine Meldung an die Klassenlehrperson zwei Tage im Voraus per Klapp.
Disziplinarordnung (2013)
disziplinarordnung_2013 [PDF, 66.0 KB]
Schulgesetz Kanton GR (2025)
Schulgesetz Graubünden 2025 [pdf, 499 KB]
Verordnung zum Schulgesetz 2025 [pdf, 459 KB]
Versicherungen
Schulkinder sind gegen Unfälle in der Schule lediglich bei Todesfall (Fr. 10‘000.–) sowie bei Invalidität (Fr. 150'000.–; 350% kumulativ) von der Gemeinde versichert. Die Verpflichtung der Gemeinde, die Heilungskosten zu versichern, konnte gestrichen werden, da diese auf Grund des neuen Krankenversicherungsgesetzes im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mit eingeschlossen sind.